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An Sonn- und Feiertagen wird der Schwerverkehr auf den bundesdeutschen Straßen durch die Straßenverkehrsvorschriften zugunsten eines möglichst ungehinderten Personenverkehrs und des gleichmäßigen Verkehrsflusses sowie im Interesse des Umweltschutzes eingeschränkt.

Bei Bedarfsfall können wir für unsere Kunden eine Freistellung dieses Wochenendfahrverbotes beantragen.